Bildungsurlaub, was ist das eigentlich?

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Bildungsurlaub, was ist das eigentlich?

BSG-Institut
Veröffentlicht von Heiko Reckert in Seminare · 30 Juli 2021
Tags: BildungsurlaubMeisterkurs
Mit einem Trick kann man seinen Anspruch verdoppeln.

Neben einem angemessenen Gehalt ist für viele Angestellte bei einer möglichen Berufswahl die Frage der Urlaubstage pro Jahr von Bedeutung. Und hier ist es bei weitem nicht so, dass überall gleich viel Urlaubstage im Vertrag stehen.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist im §3 BUrlG geregelt. Demnach stehen Arbeitnehmern mindestens 24 Werktage pro Jahr zu. Doch was ist ein Werktag? Laut gesetzt sind dies die Tage von Montag bis Samstag. Sonn- und Feiertage sind keine Werktage. Die Angabe „24 Werktage Urlaub“ gilt also für eine 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche könnte der Urlaubsanspruch also darunter liegen. Doch gibt es durchaus auch Stellen mit 30 Urlaubstagen.

Was aber nicht jeder Arbeitnehmer weiß, ist die Tatsache, dass darüber hinaus noch fünf weitere Urlaubstage genommen werden können unter der Voraussetzung, dass diese für eine politische oder berufliche Weiterbildung genutzt werden.
Das heißt aber nicht, dass ein Arbeitnehmer dann in diesen fünf Tagen nach Berlin fahren kann, um sich den Reichstag anzuschauen, und seinem Chef dies als politische Bildung verkauft. Der Weg zum Bildungsurlaub ist etwas steiniger.

Der Begriff Bildungsurlaub erweckt in der Tat auch den Eindruck, als handele es sich dabei um richtigen Urlaub. Passender wäre wohl der Begriff „Bildungsfreistellung“. Geregelt ist der Bildungsurlaub in den Bildungsgesetzen der Länder. Da Bildung Ländersache ist, hat hier auch jedes Bundesland seine eigenen ganz speziellen Regeln. In den alten Bundesländern wurden diese Regelungen schrittweise ab 1974 eingeführt. Einzige Ausnahme der westdeutschen Länder ist hierbei Bayern, wo es bis heute noch keine entsprechende Regelung gibt.
Nach der Wiedervereinigung zogen die neuen Bundesländer schrittweise nach. Nur Sachsen hat heute, genau wie Bayern, keine Bildungsurlaubsregelung.

Die Tatsache, dass es sich beim Bildungsurlaub um Ländersache handelt bedeutet aber auch, dass Bildungsangebote in anderen Bundesländern unter Umständen nicht als solche genutzt werden dürfen. Dies hängt damit zusammen, dass eine Bildungsveranstaltung nach sehr unterschiedlichen Gesichtspunkten in den einzelnen Bundesländern genehmigt wird. In manchen Bundesländern ist es so, dass sich der Anbieter der Bildungsveranstaltung als solcher anerkennen lassen muss und diese Anerkennung dann für seine jeweiligen Kursangebote gilt. In Niedersachsen ist es so, dass der Bildungsurlaub für jedes einzelne Seminar auch jeweils einzelne beantragt werden muss. Es gibt also keine generelle Anerkennung als Institution, die Bildungsurlaubsangebote anbietet.
Hier wollen wir davon ausgehen, dass ein Bildungsurlaub in Niedersachsen beantragt werden soll. Als Arbeitnehmer hat man dann die Möglichkeit, über die Seite https://www.bildungsurlaub-niedersachsen.de/ einen Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung nach dem niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz zu stellen.
In den meisten Fällen wird dies aber gar nicht nötig sein, denn grundsätzlich ist es so, dass der Anbieter der jeweiligen Bildungsveranstaltung diese bei der Agentur für Erwachsenen und Weiterbildung anerkennen lässt. Selbst aktiv werden kann man als Angestellter nur dann, wenn dies für die gewünschte Veranstaltung nicht gemacht wurde. Es macht also durchaus Sinn, bevor man ein Seminar bucht, sich über die Möglichkeit einer Anerkennung als Veranstaltung nach dem Bildungsurlaubsgesetz zu erkundigen.

Die Frage ist nun, wie viele Tage Bildungsurlaub stehen mir zu? Dies ist in fast allen Ländern, in denen der Bildungsurlaub gesetzlich geregelt ist, gleich. Es stehen jedem Arbeitnehmer fünf Arbeitstage Urlaub pro Jahr zu bzw. zehn Tage über den Zeitraum von zwei Jahren. Einzig das Saarland bietet hier einen Tag mehr an.
Für ein Seminar, das zum Beispiel über den Jahreswechsel geht, wie es beim Meisterkurs des BSG-Instituts der Fall ist, hieße das also, dass für die beiden Jahre in denen das Seminar stattfindet jeweils fünf Tage Urlaub genommen werden können und gleichzeitig durch die „10 Tage in zwei Jahren Regelung“ rückwirkend noch fünf Tage aus dem Vorjahr. Somit haben Teilnehmer ein Anrecht auf 15 Tage Urlaub.
Doch das Bildungsurlaubsgesetz in Niedersachsen geht noch weiter. Dort steht: „Ein nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaubsanspruch des vorangegangenen Kalenderjahres kann noch im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden. Soweit der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zustimmt, können im laufenden Kalenderjahr auch die nicht ausgeschöpften Bildungsurlaubsansprüche der beiden Kalenderjahre unmittelbar vor dem vorangegangenen Kalenderjahr geltend gemacht werden; dies gilt jedoch nur, wenn sie gemeinsam mit den Bildungsurlaubsansprüchen des laufenden und des vorangegangenen Kalenderjahres für eine zusammenhängende Bildungsveranstaltung geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann verlangen, daß der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin eine Zustimmung nach Satz 2 in schriftlicher Form erklärt.“

Dies hieße also, dass für ein durchgängiges Seminar in den Jahren 2021-2022 neben den Urlaubstagen für diese beiden Jahre auch rückwirkend die Urlaubsansprüche für 2020, 2019 und 2018 genommen werden könnten. Somit würden 25 Urlaubstage möglich sein.


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